Dauerausstellung
Das Regionalmuseum Sehnde auf dem Gutshof Rethmar des Ortsteils Rethmar heißt Sie herzlichen willkommen. In der seit 2007 bestehenden Dauerausstellung unseres Hauses, welche im vergangen Jahr 2017 überarbeitet wurde, finden Sie im Obergeschoss Exponate zur Geschichte der regionalen Gebietseinheit "Das Große Freie".
Das "Große Freie" und die "Freien"
Zum "Großen Freien" zählen die Dörfer Ahlten, Anderten, Bilm, Ilten, Höver, Lehrte, Sehnde, Gretenberg, Klein Lobke, Rethmar, Evern, Dolgen, Haimar, Harber. Seit der kommunalen Gebietsreform, die in Niedersachsen 1974 durchgeführt wurde, verteilen sich diese 14 Ortschaften heute überwiegend auf dem Gebiet der Stadt Sehnde. Zwei Ortschaften befinden sich auf dem Lehrter Gebiet und je eine Ortschaft gehört nun der Stadt Hannover und Hohenhameln an.
Alle diese Orte führen in ihrem Wappen den Löwen des Welfenherzoges Heinrich. Er hatte dem "Großen Freien" das Wappen im Jahr 1395 verliehen.
Die Verwaltungseinheit des "Großen Freien" war das Amt Ilten, das Anfang des 15. Jahrhunderts entstand und bis ins Jahr 1859 existierte. Danach wurde das Amt Burgdorf eingegliedert.
Neben dieser Gebietseinheit gab es auch das "Kleine Freie", das die Dörfer Döhren, Wülfel und Laatzen umfasste und 1671 vom "Großen Freien" abgetrennt wurde. Das "Kleine Freie" bei der lüneburgischen Linie verblieb.
Im Jahr 1236 werden die "Freien von dem Nordwalde" erstmalig in einer Urkunde des Bistums Hildesheim erwähnt. Die Bauern in den Freiendörfern genossen besondere Privilegien. Über die historische Herkunft diese Freienrechte gibt es unterschiedliche Annahmen. Eine Hypothese sieht in den Sonderrechten der Freien ein Relikt aus altsächsischer Stammeszeit, während andere Historiker hierin Privilegien vermuten, die von den fränkischen Königen an hier angesiedelte Kolonisten vergeben wurden.
Was waren die Privilegien der "Freien"?
An oberster Stelle stand die eigene Gerichtsbarkeit. Sie wurde ursprünglich bei Lühnde ausgeübt. 1501 verlegte man das Freiding nach Ilten.
Jeder Freie genoss das Recht, seinen Grundbesitz frei zu veräußern und sich unbehindert niederzulassen. Er durfte ohne Konzession Handel treiben, und er war von öffentlichen Abgaben mit Ausnahme des (geringfügigen) Königszines befreit.
Ihm war das Tragen von Waffen gestattet, er genoss das freie Fischereirecht in der Burgdorfer Aue sowie das freie Jagdrecht in der Feldmark seines Dorfes, aber auch im Altwarmbüchener Moor. Zudem war er von der Verpflichtung zum Kriegsdienst befreit. Stattdessen stellten die Freien im Kriegsfall dem Landherren zwei Kompanien, für deren Ausrüstung und Unterhaltung sie selbst aufzukommen hatten. Diese zwei Kompanien wurden im Jahr 1769 aufgelöst und in das Hannoversche Landregiment eingegliedert.
Auch wenn das "Große Freie" nicht mehr als Verwaltungseinheit besteht, werden viele Traditionen noch heute von der bäuerlichen Korporation "Das Große Freie", dem Hegering "Das Große Freie" und der Schützenbruderschaft "Das Große Freie" gepflegt.